Die Wilhelmstraße unter Denkmalschutz: Das Thema wird nicht nur in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Auch Gerichte sind inzwischen mit der Sache befasst, bei der immer mehr Merkwürdigkeiten zu Tage treten. Und die erhärten den Verdacht, dass bei der Unterschutzstellung nicht der Denkmalschutz die entscheidende Rolle gespielt hat, sondern handfeste politische und ideologiegesteuerte Gründe. Die Spurensuche geht weiter:
Christoph Rauhut, der Leiter des Landesdenkmalamtes, ist offensichtlich ein kommunikativer Mensch. Jedenfalls pflegte er einen regen SMS-Austausch mit Ephraim Gothe, seines Zeichens Bezirksbaustadtrat und stellvertretender Bezirksbürgermeister im Bezirk Mitte. Stattgefunden hat die betreffende Konversation, die durch einen Akteneinsichtsantrag aufgedeckt wurde, im August und September 2021.
Begonnen hat der Dialog Gothe-Rauhut am 12. August, also zweieinhalb Wochen vor der Eintragung der Platte in die Denkmalliste.: „Hier mein Mobilkontakt. Wann in etwa soll die Wilhelmstrasse in die Denkmalliste eingetragen werden?“, will Gothe wissen. Die Antwort folgt prompt: „Verlauf September, Plan ist PM zu machen“, kündigt Rauhut an, um Gothe sogleich auch anzubieten, einen O-Ton zu platzieren. Der zeigt sich begeistert: „Gerne VOR der Wahl;)“ Bei erwähnter Wahl handelt es sich um den Urnengang am 26. September 2021, bei dem das Abgeordnetenhaus von Berlin und die Bezirksverordnetenversammlungen gewählt wurden.
Dann stockt dieser Abstimmungsprozess etwas, was Gothe offenbar nervös gemacht hat. Jedenfalls fasst er am 12. September, einem Sonntag (!) und immerhin schon zwei Wochen nach der Unterschutzstellung am 30. August, aber gerade rechtzeitig vor den Wahlen am 26. September, ungeduldig nach: „Lieber Herr Rauhut, gibts einen Termin zur Unterschutzstellung der Wilhelmstrasse? Gruß, Ephraim Gothe“ Die Antwort lässt ein wenig auf sich warten. Am Dienstag schließlich antwortet der Direktor des Landesdenkmalamtes: „Voraussichtlich Ende der Woche (SenKE als unsere Pressestelle entscheidet) Frau Wolf hat Sie schon angeschrieben – haben Sie dies bekommen?“
Als Gothe nicht sofort antwortet, wird nun seinerseits Rauhut ungeduldig und fasst am Donnerstag nach: „Die PM ist fertig, schicken Sie uns noch O-Ton?“ Nun scheint Gothe irgendwie von der Rolle und fragt: „ Zur Wilhelmstraße?“ Als Rauhut dies bejaht avisiert Gothe seinen O-Ton für den späten Abend, was wiederum Rauhut zu der Mitteilung veranlasst: „Alles klar. Sie bekommen dann finale Version morgen nochmals.“
In dieser finalen Version der Pressemitteilung vom 20. September wird Gothe dann mit folgendem O-Ton wiedergegeben: „Ich freue mich über die Entscheidung, die Bebauung an der Wilhelmstraße als ‚Spätwerk‘ des DDR-Städtebaus unter Denkmalschutz zu stellen. Hierdurch wird auch ein strukturell bezahlbarer Mietwohnungsbau erhalten, der nachhaltig einen Beitrag zu einer sozial gut gemischten Bevölkerungsstruktur in der Berliner Mitte leistet.“
STRUKTURELL BEZAHLBARER MIETWOHNUNGSBAU?!?! Davon war bislang gar nicht die Rede. Geht es hier vielleicht gar nicht um den Denkmalschutz?
Ein Blick in die Akten kann da ausgesprochen hilfreich sein. So teilt das Bezirksamt (Jakob König) dem Landesdenkmalamt (Thorsten Dame) bereits am 12. März 2021 in einer E-Mail mit: „Insbesondere für das Gebäudeensemble Hannah-Arendt-Straße-Wilhelmstraße-Behrenstraße sind wir im Moment immer noch damit beschäftigt, den hier geplanten Abbruch zu verwehren. Dazu ist inzwischen eine enge Abstimmungsebene mit der Senatsverwaltung aufgebaut worden. Die Kolleg*innen von SenStadtWohn-II-A wollten darauf an Sie herantreten, um ihre Überlegungen hinsichtlich einer Unterschutzstellung zu besprechen und möglicherweise zu vertiefen.“
Diese Kontaktaufnahme war bereits auf hoher und prominenter Ebene erfolgt. Jedenfalls hatte der zuständige Abteilungsleiter der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Manfred Kühne, bereits am 5. März 2021 eine E-Mail an den Leiter des Landesdenkmalamtes mit folgendem Inhalt geschrieben: „Lieber Herr Rauhut, denkmalgeschützte Quartiere aus der Endphase der DDR waren heute am Rande der Stadtwerkstatt ja schon Thema. Ich möchte sie in diesem Kontext auf das Quartier an der Wilhelmstraße ansprechen: das Bezirksamt und wir, die wir planungsrechtliche zuständig sind, nutzen ja alle unsere Instrumente, um den Abriss und Neubau in dieser überaus prominenten Lage zu verhindern. Mit unserem Bebauungsplan können wir dagegen nichts ausrichten, die Erhaltungsverordnung kommt vielleicht auch an Grenzen der Wirksamkeit. Das Thema ist von Frau Böhme in unserer letzten internen Routine mit Frau Lüscher angesprochen worden. Unsere gemeinsame Einschätzung war, dass wieder die Diskussion aufkommen wird, ob auch dieses Hauptstadtquartier aus DDR-Zeiten unter Denkmalschutz gestellt und damit wohl endgültig wirksam vor dem Abriss bewahrt werden kann. Im Wahlkampfsommer könnte die Diskussion dann wohl noch öffentlichkeitswirksamer geführt werden als sonst. Wir wissen, dass frühere Prüfungen nicht zu einem Schutzstatus geführt haben und würden uns über eine Rückmeldung freuen, ob die Perspektiven dafür aussichtsreicher geworden sind. Ich würde das Thema gerne für unsere nächste gemeinsame Routine anmelden. Herzliche Grüße Manfred Kühne“
Zu zitierter Routine mit der Senatsbaudirektorin heißt es im Protokoll unter „TOP 7 – Bauantrag Wilhelmstr. von B.Ä.R. /Hinter Cora Berliner Str. 2“: „Für die o.g. Liegenschaft ist ein Bauantrag eingereicht worden. Il A schätzt das Vorhaben als politisch brisant ein. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan kann dem Vorhaben nicht entgegengehalten werden. ll A prüft derzeit die rechtlichen Möglichkeiten das Vorhaben auf zu versagen. ll AbtL. weist auf die Möglichkeiten der Unterschutzstellung als Denkmal Denkmalpflege hin.“ Festgelegt wurde: „Der Vorgang ist an die Denkmalpflege zu kommunizieren. SBD bittet um Zwischeninformationen wenn ein neuer Sachstand vorliegt“
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ist also an das Landesdenkmalamt herantreten, das doch eigentlich der Senatsverwaltung für Kultur und Europa untersteht! Eine durchaus interessante Information, die zumindest die eine oder andere Frage aufwirft.
Und noch eine Feststellung in den Akten lässt aufhorchen: „Der Vorhabenträger verfolgt seine Ziele, die zum Abbruch des dortigen Ensembleteils führen würden, also mit Nachdruck. Dies legt nahe, dass die Arbeit des LDA (Anm. der Red.: Landesdenkmalamt) nunmehr dringlich unterstützt werden sollte“, heißt es in einer internen E-Mail (Jakob König an Tanja Lier) vom 20. April 2021 im Bezirksamt.
Es ist schon bemerkenswert, wer hier mit wem wie und wann korrespondiert und kooperiert und dass Wahltermine bei Verwaltungshandeln offensichtlich eine große Rolle spielen. All das kommt schon zu Tage, obwohl man nur an der Oberfläche kratzt. Was taucht noch alles auf, wenn man tiefer gräbt? Vermutlich kommt daher die Redewendung „Leichen im Keller“.